Page 8 - Statuten_2022
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Statuten, gültig ab 1.1.2022
Art. 25 Öffentlichkeit der Verhandlungen
Die Verhandlungen der Delegiertenversammlung sind öffentlich.
Art. 26 Anfragerecht der Delegierten
1Jede und jeder Delegierte kann Anfragen zu Angelegenheiten des Zweckverbands einreichen
und deren Beantwortung in der Delegiertenversammlung verlangen.
2Die Anfrage ist spätestens 30 Tage vor der Delegiertenvereammlung bei der Bau- und Betriebs-
kommission schriftlich einzureichen und wird von dieser spätestens einen Tag vor der Delegier-
tenversammlung schriftlich beantwortet.
31n der Delegiertenversammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Der
oder die anfragende Delegierte kann zur Antwort Stellung nehmen.
4Die Delegiertenversammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.
3.5. Die Bau- und Betriebskommission
Art. 27 Zusammensetzung
1 Die Bau- und Betriebskommission besteht aus neun Mitgliedern. Sie konstituiert sich mit Aus-
nähme des Präsidiums und des Vizepräsidiums selbst.
2Das zuständige Organ jeder der in Art. 1 genannten Gemeindegruppen schlägt zwei Bau- und
Betriebskommissionsmitglieder zur Wahl durch die Delegiertenversammlung vor.
3Die bisherige Bau- und Betriebskommission schlägt der Delegiertenversammlung die Beset-
zung des Präsidiums und des Vizepräsidiums sowie ihres neunten Mitglieds, welches womöglich
eine Juristin bzw. ein Jurist mit Verwaltungserfahmng sein soll, zur Wahl vor.
Art. 28 Offenlegung der Interessenbindungen
Die Mitglieder der Bau- und Betriebskommission legen ihre Interessenbindungen offen. Die
Bestimmungen für die Mitglieder der Delegiertenversammlung gelten entsprechend.
Art. 29 Allgemeine Befugnisse
1Der Bau- und Betriebskommission stehen unübertragbar zu:
1. die politische Planung, Führung und Aufsicht;
2. die Verantwortung für den Verbandshaushalt;
3. die Beratung von und Antragsstellung zu Geschäften in der Zuständigkeit der Delegier-
tenversammlung;
4. Erlasse, die nicht in die Zuständigkeit der Delegiertenversammlung fallen;
5. die Vertretung des Zweckverbands nach aussen und die Bestimmung der rechtsverbind-
lichen Unterschriften;
6. der Abschluss von Verträgen zur Regelung der Details der Aufgabenerfüllung und der
Kompetenzen des Verbandssekretariats, der Betriebsleitung und der Rechnungsführung,
sowie der kostendeckenden Entschädigung für diese Aufgabenerfüllung;
7 die Besorgung sämtlicher Verbandsangelegenheiten, soweit dafür nicht ein anderes Or-
gan zuständig ist;