Page 15 - Statuten_2022
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Auszug aus dem Protokoll
                             des Regierungsrates des Kantons Zürich
                             Sitzung vom 8. Dezember 2021

                             1444. Gemeindewesen (Zweckverband Gruppenwasserversorgung
                             Vororte und Glattal [GVG])

                               i. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. i
                             des Gemeindegesetzes  (G G, LS 131. 1) können sich Gemeinden zur ge-
                             meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän-
                             den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des
                             Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4
                             KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft-
                             treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus
                             (vgl. § 80 Abs. 2 GG). AIlfällige Mängel werden durch die Genehmigung
                             nicht geheilt.
                               2. Unter der Bezeichnung «Gruppenwasser Versorgung Vororte und
                             Glattal (GVG)» besteht seit 1967 ein Zweckverband für den Bau und
                             Betrieb von Wasserversorgungsanlagen,  die der Wasserversorgung der
                             Verbandsgemeinden dienen (RRB Nr. 3798/1967). Anlässlich der Urnen-
                             abstimmung vom 13. Juni 2021 haben die Stimmberechtigten der 29 Ver-
                             bandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Be-
                             zirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine
                             Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands
                             Gruppenwasserversorgung  Vororte und GIattal enthalten die notwendi-
                             gen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkraft-
                             tretens (am i. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten
                             vom 14. Dezember 2010. Die Stimmberechtigten  der Politischen Ge-
                             meinde Neerach haben am 26. September 2021 an der Urne dem Beitritt
                             zum Zweckverband Gruppenwasserversorgung  Vororte und Glattal
                             (GVG) auf den i. Januar 2022 zugestimmt. Der Bezirksrat Dielsdorf hat
                             die Rechtskraft dieses Gemeindebeschlusses  bestätigt.
                               3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind
                             deshalb zu genehmigen.
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