Page 14 - Statuten_2022
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Statuten, gültig ab 1. 1.2022
2Bei der Auflösung des Zweckverbands bestimmen sich die Liquidationsanteile der Verbandsge-
meinden nach dem Verhältnis in welchem sie die Betriebskosten im Durchschnitt in den letzten
fünf Jahren getragen haben.
18. Schlussbestimmung
Art. 52 Inkrafttreten
1Diese Statuten treten nach Zustimmung durch die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden
auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
2Die Statuten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Regierungsrates.
3Mit dem Inkrafttreten dieser Statuten werden die Statuten vom 14. Dezember 2010 aufgehoben.
Beschlussfassung durch die Verbandsgemeinden
am 13. Juni 2021
Der Präsident:
Beat Gassmann
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Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Zürich
RRBNr. ... vom ...
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