Page 14 - Statuten_2022
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                                                                                       Statuten, gültig ab 1. 1.2022


              2Bei der Auflösung des Zweckverbands bestimmen sich die Liquidationsanteile der Verbandsge-
               meinden nach dem Verhältnis in welchem sie die Betriebskosten  im Durchschnitt in den letzten
              fünf Jahren getragen haben.


              18.  Schlussbestimmung

              Art. 52  Inkrafttreten

              1Diese Statuten treten nach Zustimmung durch die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden
              auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

              2Die Statuten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Regierungsrates.

              3Mit dem Inkrafttreten dieser Statuten werden die Statuten vom 14. Dezember 2010 aufgehoben.




              Beschlussfassung durch die Verbandsgemeinden
              am 13. Juni 2021



              Der Präsident:




              Beat Gassmann





              D  r  ktu .



                 rtih Borner









              Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Zürich
              RRBNr. ... vom ...


























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